Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 09.11.2004 | KG, 01.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11961
OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Treuhandauftrages; Zuführung der Treuhandgelder in das eigene Vermögen des Rechtsanwalts; Voraussetzung des Wegfalls der Bereicherung

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 819

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur ungerechtfertigten Bereicherung eines Rechtsanwaltes wegen Zahlung aufgrund eines tatsächlich nicht vorliegenden Treuhandverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geplatztes Treuhandverhältnis: Wer ist Bereicherungsschuldner?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92

    Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Die Beklagten wurden dadurch nicht zu dem selbstständig dazwischen tretenden Treuhänder, der gleich dem mittelbaren Stellvertreter die Leistung im eigenen Namen empfängt und damit Bereicherungsschuldner wird (vgl. BGH NJW 1961, 1461).
  • LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16

    Finanzagentenhaftung

    Hierdurch nimmt der Rechtsanwalt nicht bereits die Stellung eines selbständig agierenden mittelbaren Stellvertreters ein (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2005 - I-24 U 125/04, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2010 - 24 U 147/09

    Rechtliche Einordnung eines Treuhandverhältnisses

    Ein derartiges Treuhand- und damit ein Auftragsverhältnis zwischen den Parteien wäre nur dann zu verneinen, wenn der Beklagte das Geld allein im eigenen Interesse oder als Vertreter seines Mandanten entgegen genommen hätte (vgl. BGH NJW 2004, 3630; BGH NJW 2009, 840; Senat OLGR 2005, 654).

    Dieser kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen und ist zur unverzüglichen Rückzahlung der voraus gezahlten Geldbeträge verpflichtet (Senat OLGR 2005, 654).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12

    Bereicherungsanspruch eines Treuhänders im Insolvenzverfahren: Zahlung einer

    Zwar nimmt die - insofern spärliche - Rspr. ohne vertiefte Begründung an, dass bei Leistung an einen Treuhänder, insbesondere bei Zahlung auf ein Treuhandkonto, dennoch eine Leistung unmittelbar an den Treuhänder, d.h. die Zwischenperson, vorliegen soll (vgl. BGH NJW 1961, 1461; LG Köln WM 83, 379; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 654).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2004 - 24 U 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27430
OLG Köln, 09.11.2004 - 24 U 125/04 (https://dejure.org/2004,27430)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2004 - 24 U 125/04 (https://dejure.org/2004,27430)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2004 - 24 U 125/04 (https://dejure.org/2004,27430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Schenkkreise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidrige Schenkkreise

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit der Beteiligung an "Schenkkreisen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 23.06.2005 - 6 S 220/04

    Das Pyramidenspiel Herzkreis ist sittenwidrig, Ausschluss des

    Mit einer kürzlich im Rahmen eines Hinweisbeschlusses ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln - 24 U 125/04 - vom 09.11.2004 vertritt auch die Kammer auf Grund eigener Überzeugungsbildung die Auffassung, dass eine Korrektur des Rückforderungsausspruchs unter Berufung auf die Grundsätze von Treu und Glauben nicht gerechtfertigt ist.
  • AG Bonn, 13.09.2005 - 4 C 361/04

    Schenkkreis, Schneeballsystem

    Die Anwendbarkeit des § 817 S. 2 BGB ist auch nicht durch § 242 BGB ausgeschlossen ( vgl. OLG Köln 24 U 125/04 ,LG Bonn 2 O 30/04.).
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Rechtsprechung
   KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04, 24 W 99/04   

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https://dejure.org/2006,34994
KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04, 24 W 99/04 (https://dejure.org/2006,34994)
KG, Entscheidung vom 01.03.2006 - 24 U 125/04, 24 W 99/04 (https://dejure.org/2006,34994)
KG, Entscheidung vom 01. März 2006 - 24 U 125/04, 24 W 99/04 (https://dejure.org/2006,34994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 15.07.2004 - 13 O 485/01
    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Auf die Berufung beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. Juli 2004 - 13 O 485/01 - unter Zurückweisung der Rechtsmittel der Parteien im Übrigen - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 15.07.2004 - 13 O 485/01 -, den Beklagten zu verurteilen, an ihn, den Kläger 895.540,51 Euro nebst weiteren 5 % Zinsen über dem Diskontsatz des ... aus 1.038.986,38 Euro seit 16. Oktober 2001 bis zum 19. Februar 2002 und aus 895.540,51 Euro ab dem 20. Februar 2002 zu zahlen.

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Wie sich aus §§ 279 Abs. 3, 285 Abs. 1 ZPO entnehmen lässt, soll sich die Verhandlung über das Ergebnis einer Beweisaufnahme, soweit irgend möglich, unmittelbar dieser selbst anschließen (BGH NJW 1991, 1547, Rdnr. 16 nach juris, zum alten Recht).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    So hat der Bundesgerichtshof für Arzthaftungsprozesse entschieden, dass jedenfalls dann, wenn der Sachverständige vor seiner mündlichen Anhörung noch kein gründliches schriftliches Gutachten erstattet hat oder das mündlich erstattete Gutachten gegenüber dem früheren schriftlichen neue und ausführliche Beurteilungen enthält, einer medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben ist, zu dem mündlich erstatteten Gutachten des Sachverständigen über schwierige medizinische Fragen nach Vorliegen des Vernehmungsprotokolls nochmals Stellung zu nehmen, etwa nachdem sie sich anderweitig sachverständig hat beraten lassen (BGH NJW 1988, 2302, Rdnr. 11 nach juris).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Daher kann ein Kläger nach übereinstimmender Erledigterklärung seine Klage im selben Rechtsstreit wiederholen (BGH NJW 1991, 2280, Rdnr. 19 nach juris; BGH NJW 1999, 1337, Rdnr. 30 nach juris).
  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Falls ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Patron geschaffen wird, kann eine Bürgschaft gegeben sein oder ein Erfolg in der Weise zugesichert sein, dass eine Garantie, gegebenenfalls im Wege des Schuldbeitritts, vorliegt (Horn in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung 1997, vor §§ 765ff Rdnr. 410; BGH NJW-RR 2003, 1042, Rdnr. 18 nach juris).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Denn sie gelten nicht nur bei Wertermittlungen in Durchführung des Baugesetzbuches, sondern enthalten für nahezu alle Bereiche anerkannte Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerts von Grundstücken (BGH NJW-RR 2001, 732, Rdnr. 9 nach juris).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96

    Datenbankabgleich

    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Daher kann ein Kläger nach übereinstimmender Erledigterklärung seine Klage im selben Rechtsstreit wiederholen (BGH NJW 1991, 2280, Rdnr. 19 nach juris; BGH NJW 1999, 1337, Rdnr. 30 nach juris).
  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 199/90

    Abgabe einer sog. Patronatserklärung

    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Ob dabei der Gläubiger einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen die Muttergesellschaft erlangt oder lediglich die hinreichende Ausstattung der Tochter mit Finanzmitteln beanspruchen kann, ist Auslegungsfrage (BGHR BGB § 305 Patronatserklärung 1, Rdnr. 3 nach juris; Herrmann in Ermann, BGB, 11. Aufl. 2004, vor § 765 Rdnr. 25).
  • VG Berlin, 06.12.2000 - 16 A 49.95
    Auszug aus KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
    Dies führt bei weiter differenzierter Auslegung zu Folgendem: Im Hinblick auf den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 25.07.2001, welcher unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 06.12.2000 - 16 A 49/95 - die Berechtigung des Klägers unanfechtbar feststellte, ist die Fälligkeit des Anspruchs des Klägers gegenüber dem Beklagten mit Zugang des Bescheides vom 16.10.2002 - somit am 21.10.2002 - grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine Bestandskraft eingetreten.
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